Brandschutz, Normen & Vorschriften, Wartung
Die DIN 14676 gilt für Rauchwarnmelder in “Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung“ und befasst sich mit den Vorgaben zur Installation und Instandhaltung der Geräte.*
Teil 1 (DIN 14676-1) für „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ von Rauchwarnmeldern
Teil 2 (DIN 14676-2) für „Anforderungen an den Dienstleistungserbringer“
Kernaussagen:
Die Neufassung von Oktober 2018 beinhaltet zudem 3 mögliche Verfahren zur Inspektion & Wartung.
Bauweise A (Stand-Alone-Geräte): alle 12 Monate vor Ort-Inspektion der
Spätestens alle 30 Monate: Raucheintrittsöffnungen und das Warnsignal
Spätetestens alle 36 Monate: Umfeldüberwachung
Bauweise B: Teil-Ferninspektion: teilauslesen der Daten per Funk bezüglich
Spätestens alle 30 Monate: Rauchenitrittsöffnungen, Warnsignal, Beschädigungen
Spätestens alle 3 Jahre: Umfeldüberwachung
Bauweise 3: komplette Ferninspektion
Alle Funktionen sowie die Umgebung werden automatisch überprüft und melden den Status mindestens alle 12 Monate.
*Hinweis: Die obige Zusammenfassung basiert auf der Interpretation der DIN 14676 durch FireAngel, für spezifische Anleitungen ist stets die Norm zu beachten.