Blog, Brandschutz

Eigentümer Pflicht zur Rauchmelder Installation

Eigentümer sind in Deutschland verpflichtet, Rauchmelder sowohl in Mietwohnungen als auch in Häusern zu installieren, die selbst bewohnt werden.

In der Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer sind die Fristen für den Einbau von Rauchmeldern geregelt.

Das gesetzliche Schutzziel umfasst, dass Rauchmelder so zu installieren sind, dass Brandrauch frühzeitig, d.h. in der Entstehungsphase, erkannt wird. Der Eigentümer ist verpflichtet, dass dieses Schutzziel jederzeit eingehalten wird.

In der Anwendungsnorm DIN 14676 wird die Umsetzung der Rauchmelderpflicht näher beschrieben und es werden detaillierte Vorgaben zur Installation und Wartung gemacht.

Die Mindestausstattung sieht vor, dass Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchmelder zu installieren. Rauchmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.

Standardmäßig tragen Rauchmelder das CE-Zeichen gemäß den Vorgaben der Produktnorm EN 14604. Qualitativ hochwertige Rauchmelder werden zudem durch das Q-Label gekennzeichnet, das für besonsdere Zuverlässigkeit und Langlebigkeit steht.

Mehr Informationen zu den FireAngel Modellen mit Q-Label: Rauchmelder ST-622-DETST-630-DET und FA6120-INT.