Die Ausstattung von Immobilien mit Rauchmeldern ist in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt. Als Mindestschutz müssen Rauchmelder mittig an der Decke in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur angebracht werden.Optimal geschützt sind Sie, wenn Sie Rauchmelder in allen Wohnräumen anbringen. Es wird nicht empfohlen, einen Rauchmelder in einer Küche zu installieren, sondern einen Wärmemelder.