Blog, Brandschutz
In 10 von 16 Bundesländern ist der Mieter sowie Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum für die Wartung verantwortlich. In den übrigen Bundesländern liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Die Verantwortung für die Wartung kann auch vom Vermieter auf den Mieter durch eine Vereinbarung übertragen werden.*
Die Prüfung der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen. Wenn es keine Herstellerangaben gibt, kann man auf die Anwendungsnorm DIN 14676-1 zurückgreifen, die eine Prüfung alle 12 Monate vorsieht und empfiehlt, die Rauchmelder nach 10 Jahren auszutauschen. Der Eigentümer trägt die Verantwortung dafür, dass die Rauchmelder Wartung fachgerecht mindestens einmal jährlich durchgeführt wird und dass die laufende Betriebsbereitschaft sichergestellt wird. Wartungstätigkeiten können auch von einem Dienstleister übernommen werden welche die korrekte Installation überprüfen und die Wartung fachgerecht durchführen.
*Hinweis: Die obige Zusammenfassung basiert auf der Interpretation durch FireAngel, für spezifische Anleitungen ist stets die LBO und die DIN14676 zu beachten.