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Wartung von Rauchmeldern

Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchmeldern wird in der Landesbauordnung (LBO) der jeweiligen Bundesländer geregelt.

In 10 von 16 Bundesländern ist der Mieter sowie Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum für die Wartung verantwortlich. In den übrigen Bundesländern liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Die Verantwortung für die Wartung  kann auch vom Vermieter auf den Mieter durch eine Vereinbarung übertragen werden.*

Wann muss eine Prüfung erfolgen

Die Prüfung der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen. Wenn es keine Herstellerangaben gibt, kann man auf die Anwendungsnorm DIN 14676-1 zurückgreifen, die eine Prüfung alle 12 Monate vorsieht und empfiehlt, die Rauchmelder nach 10 Jahren auszutauschen. Der Eigentümer trägt die Verantwortung dafür, dass die Rauchmelder Wartung fachgerecht mindestens einmal jährlich durchgeführt wird und dass die laufende Betriebsbereitschaft sichergestellt wird. Wartungstätigkeiten können auch von einem Dienstleister übernommen werden welche die korrekte Installation überprüfen und die Wartung fachgerecht durchführen.

Was ist bei der Wartung zu berücksichtigen

  1. Überprüfung des Alarmsignals durch Betätigen der Testtaste.
  2. Ist eine Beschädigung am Gerät sichtbar beziehungsweise liegt ein Defekt vor?
  3. Sind die Raucheintrittsöffnungen frei (keine Abdeckung, Klebeband, Staub oder Flusen)?
  4. Überprüfung, ob der Rauchmelder in einem Umkreis von mindestens 0,5 m frei von Hindernissen ist.
  5. Bei Rauchmeldern mit wechselbaren Batterien müssen die Batterien je nach Laufzeit ggfls. bereits nach einem Jahr ausgetauscht werden.
  6. Zeigt das Gerät eine Störmeldung an?

*Hinweis: Die obige Zusammenfassung basiert auf der Interpretation durch FireAngel, für spezifische Anleitungen ist stets die LBO und die DIN14676 zu beachten.