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Wo müssen Rauch- und CO-Melder angebracht werden?

Installation: Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

Als Mindestausstattung gilt, dass Rauchmelder in Schlaf‑ & Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden.

  • Bei Räumen bis 60 m² muss der Rauchmelder mittig an der Zimmerdecke angebracht werden.
  • Bei einer Wohnfläche über 60 m² muss die Anzahl der Rauchmelder erweitert werden.
  • Rauchmelder müssen mindestens 50 cm von der nächsten Wand entfernt angebracht werden.
  • Auch zu Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken oder Einbauleuchten) muss ein Abstand von mindestens 50 cm eingehalten werden.
  • Bei Unterzügen (ab 20 cm Höhe) oder Raumtrennern muss in jedem Teilbereich jeweils ein Rauchmelder installiert werden.
  • Die maximale Einbauhöhe von 6 Metern darf nicht überschritten werden.
  • Im Flur darf ein Maximalabstand von 7,5 m zur Stirnfläche (Ende des Flurs) nicht überschritten werden. Der Abstand zwischen zwei Meldern darf 15 Meter nicht überschreiten.
  • Falls ein Rauchmelder an einer Dachschräge installiert wird, so ist ein Abstand von 50 cm zur Deckenspitze einzuhalten. Gleichzeitig darf der Abstand zur Spitze nicht mehr als 1 m sein.

Wo sollten CO-Melder installiert werden?

  • Idealerweise sollte ein Warnmelder in jedem Raum vorhanden sein, in dem sich ein brennstoffbetriebenes Gerät befindet

Warnmelder befindet sich im selben Raum wie ein brennstoffbetriebenes Gerät:

Bei Wand- und deckenmontierten Warnmeldern gilt Folgendes:

  • Der Warnmelder muss sich horizontal in zwischen 1 und 3 Metern Entfernung von der potentiellen Quelle befinden.
  • Ist der Raum unterteilt, sollte sich der Warnmelder auf derselben Seite der Trennung wie die potentielle Quelle befinden.
  • Kohlenmonoxid-Detektoren in Räumen mit schrägen Wänden sollten an der hohen Seite des Raums untergebracht werden.

Zusätzlich muss Folgendes beachtet werden:

  • Befindet sich der Warnmelder an einer Wand:
  • Sollte er nicht weit von der Decke entfernt angebracht werden;
  • Sollte er höher als die Oberkante aller Türen oder Fenster hängen;
  • Sollte er mindestens 150 mm von der Decke entfernt hängen.
  • Befindet sich der Warnmelder an der Decke:
  • Sollte er mindestens 300 mm entfernt von jeder Wand und von jedem Hindernis an der Decke (z. B. Lampenanschluss) hängen.

Warnmelder in Schlafzimmern oder in Räumen, die von brennstoffbetriebenen Geräten entfernt liegen:

Warnmelder, die sich in Schlafzimmern oder in Räumen, die von brennstoffbetriebenen Geräten entfernt liegen, befinden, sollten relativ nah an der Atmungszone der Bewohner montiert werden